Lemgo. Bis zuletzt blieb es spannend: Beim letzten Verhandlungstermin zur Räumungsklage ihrer ehemaligen Vermieter hatten die Beklagten Herr und Frau P. jeweils ein Attest vorgelegt. Sie könnten aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen. Und auch jetzt blieben sie dem Amtsgericht Lemgo fern, diesmal jedoch ohne Begründung. So konnte die Räumungsklage des Lemgoer Vermieter-Ehepaars Christine und Wilfried Seidel gegen die mutmaßlichen Mietnomaden erneut nicht zum Abschluss gebracht werden. „Erwartungsgemäß sind die Beklagten im heutigen Verhandlungstermin nicht erschienen“, erklärt Amtsgerichts-Direktorin Petra Borgschulte. Sie seien jedoch durch ein sogenanntes Versäumnisurteil durch Richter Andreas Suermann zur Räumung der Wohnung und Zahlung von 540 Euro Miete an Herrn Seidel verurteilt worden. Ein Versäumnisurteil fällt, wenn eine Partei in einem Gerichtsverfahren nicht zum Termin erscheint oder nicht fristgerecht reagiert. Lesen Sie dazu auch: „Auch wenn der Blutdruck kocht - der Vermieter darf nicht räumen“ „Das Geld haben wir ohnehin abgeschrieben“, erklärt Christine Seidel nach dem Termin gegenüber der LZ. „Uns geht es nur um die Räumungsklage, denn wenn wir hier Recht bekommen, können wir Berufung einlegen gegen die einstweilige Verfügung.“ Diese hatte die Seidels dazu verpflichtet, dem Ehepaar P. ungeachtet dessen offensichtlicher Masche eines Begehungsbetruges wieder Zutritt zu ihrer Ferienwohnung zu verschaffen. Ein Urteil des Amtsgerichts Lemgo, das für viel Verwunderung sorgte, nicht zuletzt bei den Seidels selbst. Daher wollen diese es vor dem Landgericht mithilfe ihres Anwaltes und auf Basis der erfolgreichen Räumungsklage anfechten. Frist für einen Einspruch Das Ehepaar P. hatte vom 8. bis zum 14. November 2025 in der Ferienwohnung der Seidels gewohnt, ohne Miete zu bezahlen. Zudem räumten sie die Wohnung nicht fristgerecht, sondern blieben über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus. Gegen das Versäumnisurteil könnten die Beklagten laut Petra Borgschulte nun binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. „Kommt es zum Einspruch, muss erneut mündlich verhandelt werden.“ Pikant: Die Gemeinschaftskanzlei des Hannoveraner Anwalt der P.s, von dem zuletzt das Attest für das Ehepaar gekommen war und an den die Beklagten Post sowie Rechnungen senden ließen, ist zum Ende vergangenen Jahres aufgelöst worden. Marc Max Malpricht, heißt es auf E-Mails, sei nun als Einzelanwalt tätig. Zuletzt hatte er auf die LZ-Anfrage nach dem Befinden seiner Mandanten nicht reagiert.