Bielefeld. Für Fernsehzuschauer in Ostwestfalen-Lippe gibt es einen kleinen Hoffnungsschimmer, den NDR-Sender eines Tages vielleicht doch wieder empfangen zu können. Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia hatte, wie berichtet, den NDR im September aus seinem analogen Netz ausgespeist.
Stattdessen empfangen analoge Netznutzer seither den Privatsender "Pro Sieben Maxx". Grund: Die Landesanstalt für Medien (LfM) hatte festgelegt, dass der NDR als öffentlich-rechtlicher Sender nicht zwingend in NRW empfangbar sein müsse. Doch das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt in einem Urteil den Klagen des NDR und des niederländischen Senders NPO gegen die "8. Kabel-Belegungsentscheidung" der Landesanstalt für Medien NRW teilweise stattgegeben.
Nach Auffassung der Kammer hat der NDR "weiterhin einen Anspruch auf Einspeisung seines Programms in den Verbreitungsgebieten, die an Niedersachsen angrenzen und in denen das Programm NDR-Fernsehen auch mit einer durchschnittlich leistungsstarken Dachantenne zu empfangen ist". Gleiches gelte für das Programm NED 2 des Senders NPO in den an die Niederlande angrenzenden Verbreitungsgebieten. Laut dem Richterspruch ist das Kabelbelegungsverfahren jetzt fortzuführen. Vor allem die LfM als Beklagte müsse klären, in welchen grenznahen Verbreitungsgebieten das Programm von NDR und NED 2 gegeben ist.
Unmittelbare Auswirkungen hat das Urteil bisher aber nicht. Die Kammer hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen. "Wir prüfen das Urteil und entscheiden dann, ob wir Berufung einlegen werden", sagte Peter Widlok von der LfM. Auch Unitymedia wartet erst mal ab. Der NDR hofft jetzt, "dass die LfM die Entscheidung des Gerichts umsetzen wird".