Nicht immer kann man das Eigentum so nutzen, wie man will. Vor allem in Gegenden, in denen der Wohnraum knapp ist, schauen Behörden mitunter genau hin. Ein ausgebautes Dachgeschoss in einem Einfamilienhaus kann daher als eigener Wohnraum gelten.
Ferienwohnung kann als Zweckentfremdung gelten
veröffentlicht