Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Eigentümer von Dachgeschossrohling muss kein Wohngeld zahlen

veröffentlicht

  • 0
Altbau - © Foto: Jens Kalaene
Eigentümer einer Dachgeschosswohnung können von einer Sonderumlage ausgeschlossen sein, wenn die Immobilie noch nicht ausgebaut wurde. Das zeigt ein Urteil aus Berlin. (© Foto: Jens Kalaene)

Wer zahlt in einer Eigentümergemeinschaft für was? Antworten auf diese Frage finden sich in der Teilungserklärung. Einzelne Eigentümer können dabei von der Kostenbeteiligung befreit werden - wenn es dafür gute Gründe gibt. Etwa wenn das Dachgeschoss nicht ausgebaut ist.

Weiterlesen mit LZplus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Copyright © dpa - Deutsche Presseagentur 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.