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Keller zweites Mal vermietet: Mieter darf Geld zurückfordern

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Lagerräume im Keller gehören meist zu einer Mietwohnung dazu - © Foto: Florian Schuh/dpa-tmn
Plötzlich ein anderes Schloss an der Tür? Mieter haben einen Auskunftsanspruch an den Vermieter und dürfen Geld zurückfordern, wenn ihr Kellerraum versehentlich ein zweites Mal vermietet worden ist. (© Foto: Florian Schuh/dpa-tmn)

Wohnungen werden oft zusammen mit einem Kellerraum vermietet. Wird dieser allerdings doppelt vermietet, kann der ursprüngliche Mieter ein Minderungsrecht haben und damit Geld zurückverlangen.

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