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Bußgelder drohen
Tierschutz: Ab März keine Hecken und Sträucher schneiden

Ein Spatz sitzt in einem Strauch - © Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Damit Vögel wie der Feldsperling im Frühling und Sommer in aller Ruhe in den Gehölzen Nester bauen und brüten können, gibt es ein Rodungsverbot. (© Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Den Baum im Garten fällen, Hecken roden oder Sträucher radikal zurückschneiden: Das geht jetzt erst mal nicht mehr. Über den Frühling und Sommer sollen mit dem Verbot Tiere geschützt werden.

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