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Was Sie im Garten jetzt noch zurückschneiden sollten

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Unterschlupf und Brutstätte von Wildtieren: Vom 1. März bis 30. September dürfen bestimmte Gehölze nicht zurückgeschnitten oder entfernt werden. - © Christin Klose/dpa-tmn
Unterschlupf und Brutstätte von Wildtieren: Vom 1. März bis 30. September dürfen bestimmte Gehölze nicht zurückgeschnitten oder entfernt werden. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Die Zeit läuft: Denn ab dem 1. März könnte ein Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Co. teuer werden. Für welche Gehölze in den wärmeren Monaten ein Schnittverbot gilt.

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