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Wenn die Eigentümergemeinschaft das Balkonkraftwerk ablehnt

Aleksandra Bakmaz

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Noch müssen die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft der Mini-Solaranlage auf dem Balkon nicht zustimmen. Doch ein geplantes Gesetz dürfte das ändern. - © Stefan Sauer/dpa
Noch müssen die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft der Mini-Solaranlage auf dem Balkon nicht zustimmen. Doch ein geplantes Gesetz dürfte das ändern. (© Stefan Sauer/dpa)

Viele Verbraucher entscheiden sich angesichts der Energiepreise für
Solaranlagen auf dem Balkon. Doch nicht alle Hürden sind aus dem Weg
geräumt - wie ein Fall aus Konstanz zeigt.

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