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Übergangsfrist abgelaufen
Hält mein Kachelofen oder Kaminofen die Grenzwerte ein?

Neue Grenzwerte für Feuerstätten: Seit dem 1. Januar gelten strengere Vorschriften für Feinstaub und Kohlenmonoxid. - © Armin Weigel/dpa/dpa-tmn
Neue Grenzwerte für Feuerstätten: Seit dem 1. Januar gelten strengere Vorschriften für Feinstaub und Kohlenmonoxid. (© Armin Weigel/dpa/dpa-tmn)

Seit Januar gelten strengere Emissionsvorschriften für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Wer einen Kachel- oder Kaminofen hat, sollte dessen Alter und Grenzwerte kennen - sonst können Konsequenzen drohen.

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