Die Energiekosten werden steigen, ebenso die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Aber es gibt auch gute Nachrichten: So wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2025 angehoben, und auch Rentnerinnen und Rentner bekommen mehr Geld. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen, die auf die Verbraucherinnen und Verbraucher 2025 zukommen:
Tanken und Heizen wird teurer
Die CO2-Steuer wird ab Januar weiter steigen und klimaschädliche Kraft- und Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Gas weiter verteuern. Zum 1. Januar 2025 wird der CO2-Preis von bisher 45 auf 55 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid erhöht. Ziel der Steuer ist es, den Ausstoß des Treibhausgases zu verringern und Anreize für den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen zu schaffen. Gaskunden werden zusätzlich zur Kasse gebeten, weil auch die Netzentgelte steigen dürften.
Deutschlandticket kostet mehr
Rund 13 Millionen Menschen nutzen das Deutschlandticket. Man kann damit mit Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr im ganzen Land fahren – unabhängig von Bundesland, Verkehrsverbund oder Tarifgebiet. Derzeit kostet es in der Regel 49 Euro im Monat, ab 1. Januar 2025 werden es 58 Euro sein. Das Deutschlandsemesterticket kostet statt 29,40 Euro dann 34,80 Euro, das Deutschlandticket Job statt 34,30 Euro neu 40,60 Euro und das Deutschlandticket Sozial statt bisher 39 Euro ab Januar 48 Euro.
Elektronische Patientenakte

Gesetzlich Krankenversicherte können ihre elektronische Patientenakte schon seit 2021 nutzen, doch von den 74 Millionen Versicherten nutzen sie bislang lediglich ein Prozent. Das wird sich 2025 ändern, denn die elektronische Patientenakte wird automatisch für jeden Versicherten angelegt, der nicht aktiv widerspricht. Vor der bundesweiten Einführung wird die digitale Akte in drei Modellregionen getestet. Am 15. Januar geht es in NRW, Hamburg und Franken los.
Amalgam-Füllungen verboten
Auf dem Weg zu einem quecksilberfreien Europa nimmt die EU die Zähne ihrer Bürgerinnen und Bürger ins Visier. Ab 1. Januar 2025 sind Zahnfüllungen aus Amalgam weitgehend verboten. Ausnahmen gibt es nur noch, wenn der Zahnarzt die Verwendung von Dentalamalgam als zwingend notwendig erachtet – beispielsweise aufgrund besonderer medizinischer Erfordernisse beim Patienten. Statt Amalgam nutzen Zahnärzte Füllmaterialien mit selbstklebenden Komponenten – ohne Zuzahlung seitens der Patienten. In Ausnahmefällen könnten auch sogenannte Bulkfill-Komposite zum Einsatz kommen, sagt Martin Hendges, Vorstandvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Das sind Materialien, die in dickeren Schichten aufgetragen und in einem Schritt gehärtet werden.
Krankenhausreform
Die Krankenhauslandschaft in NRW wird sich 2025 verändern – mit massiven Folgen für Patienten und Klinikpersonal. Denn die Krankenhausreform sieht vor, dass nicht mehr jede Klinik ihre bisherigen Leistungen anbieten darf. Ziel der Reform ist eine Zentrierung vieler Leistungen, um die Patientenversorgung zu verbessern. Die neuen Vorgaben sollen ab April 2025 wirksam werden.
Neue Grenzwerte für Kaminöfen

Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, dürfen ab 1. Januar 2025 nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Ob die Feuerstätte die geforderten Grenzwerte einhält und welche Maßnahmen zu treffen sind, weiß der örtliche Schornsteinfeger.
Änderung bei Überweisungen

Ab 9. Januar wird die Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend eingeführt. Banken und Sparkassen sind dann verpflichtet, Überweisungen in Euro an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr zu empfangen. Spätestens ab 9. Oktober 2025 müssen sie auch dafür sorgen, dass von Kunden überwiesenes Geld innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger ankommt. Der Auftraggeber soll auch binnen zehn Sekunden erfahren, ob der überwiesene Betrag dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde oder nicht.
Weitere gute Nachricht für Kunden: „Für die Echtzeitüberweisungen dürfen keine höheren Gebühren berechnet werden, die Entgelte dürfen nur denen einer ’normalen’ Überweisung entsprechen“, betont David Riechmann, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. Wer bislang in Echtzeit überweisen wollte, wurde von vielen Banken zusätzlich zur Kasse gebeten.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steigen
Versicherte und Arbeitgeber werden 2025 spürbar mehr Geld für die Krankenkasse und Pflegeversicherung bezahlen müssen. Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird mit Jahresbeginn um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit beträgt der Beitragssatz bundeseinheitlich 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.
Auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt im Jahr 2025 von 1,7 Prozent um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Jede Krankenkasse entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang sie den Zusatzbeitrag anhebt. Erhöht sie den Beitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können die Krankenkasse wechseln.
Bei Gutverdienenden steigen die Sozialabgaben
Auf Menschen mit hohen Einkommen kommen 2025 höhere Sozialabgaben zu. In der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung steigen die Beitragsbemessungsgrenzen zum 1. Januar deutlich an. Bis zu diesem Bruttoeinkommen müssen Versicherte Beiträge bezahlen, alles darüber ist beitragsfrei. Das bedeutet: Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen wird bei Gutverdienern ein größerer Teil des Gehalts mit Sozialabgaben belastet. Das sind die neuen Bemessungsgrenzen:
- Gesetzliche Krankenversicherung: 66.150 Euro im Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der Beschäftigte in die private Krankenversicherung wechseln können, steigt zum 1. Januar 2025 auf 73.800 Euro Jahreseinkommen.
- Allgemeine Rentenversicherung: 96.600 Euro im Jahr beziehungsweise 8.050 Euro im Monat (erstmals einheitlich in ganz Deutschland)
- Knappschaftliche Rentenversicherung: 118.800 im Jahr beziehungsweise 9.900 Euro im Monat.
Rentner können mit mehr Geld rechnen
Die Renten in Deutschland steigen im Sommer 2025 voraussichtlich um rund 3,5 Prozent. Das geht aus dem Entwurf für den Rentenversicherungsbericht 2024 hervor. Nach dieser Schätzung würden die Altersbezüge zum 1. Juli weniger stark steigen als im laufenden Jahr. Zum 1. Juli 2024 waren die Renten um 4,57 Prozent angehoben worden. Wie stark die Rente im kommenden Jahr tatsächlich steigt, legt das Bundeskabinett allerdings erst im Frühjahr fest.
Wahlen

Die Ampel-Koalition ist Geschichte, es gibt vorgezogene Neuwahlen. Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt. Die Kommunalwahlen in NRW sind am 14. September 2025.
Anstieg beim Mindestlohn
Ab 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 auf 12,82 Euro. Damit erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs von 538 auf 556 Euro im Monat.
Es gibt mehr Wohngeld
Das Wohngeld steigt ab 1. Januar um 30 Euro pro Monat, das sind durchschnittlich 15 Prozent. In NRW haben laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr 300.380 Haushalte Wohngeld bezogen, das sind 3,4 Prozent aller Haushalte. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 319 Euro.
Erhöhung des Kindergeldes kommt

Stimmt der Bundesrat noch bis Ende des Jahres den Plänen der gescheiterten Ampel-Koalition zu, wird das Kindergeld zum 1. Januar 2025 um fünf Euro pro Kind erhöht. Je Kind gäbe es dann 255 Euro im Monat – das sind aufs Jahr gerechnet 60 Euro mehr pro Jahr. Auch der Kinderzuschlag würde entsprechend erhöht. Der Kinderfreibetrag würde im gleichen Zug um 60 Euro pro Jahr erhöht.
Porto für Brief und Postkarte steigt
Wer einen Standardbrief in Deutschland verschickt, muss ab Januar 95 Cent zahlen und damit 10 Cent mehr als bislang. Das Porto für eine Postkarte soll ebenfalls 95 Cent betragen und wird damit um 25 Cent teurer. Das hat die Deutsche Post beantragt. Die Zustimmung der Bundesnetzagentur steht noch aus, das aber dürfte eine Formsache sein.
Andere Sendungsarten verteuern sich ebenfalls, so wird der bis zu 50 Gramm schwere Kompaktbrief 1,10 Euro kosten (bislang 1 Euro) und der maximal 500 Gramm schwere Großbrief 1,80 Euro (bislang 1,60 Euro). Das neue Postgesetz sieht zudem vor, dass Briefe ab 2025 länger unterwegs sein dürfen: 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig erst am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Tag ankommen statt wie bisher am ersten oder zweiten. Auch internationale Briefe und Pakete werden teurer. So kostet der Versand eines Pakets bis fünf Kilogramm künftig 7,69 Euro statt 6,99 Euro.
Solardachpflicht für Neubauten in NRW

Wer ab 1. Januar einen Bauantrag für ein neues Wohngebäude stellt, muss zwingend eine Fotovoltaikanlage installieren. Sie muss mindestens 30 Prozent der gesamten Dachfläche bedecken. Für bereits bestehende Bauten wird es in NRW ab 1. Januar 2026 ernst: Bekommt ein Gebäude ein vollständiges neues Dach, muss in dem Zuge auch eine Fotovoltaikanlage installiert werden.
Die Mindestgröße der Solaranlage beträgt bei Bestandsgebäuden 30 Prozent der geeigneten Dachfläche. Für Bestandsgebäude mit bis zu zehn Wohneinheiten gilt laut Verband Wohneigentum alternativ eine moderate Pauschalregelung mit einer Mindestleistung von drei bis acht Kilowattpeak (kWp). Kilowattpeak bezeichnet die maximale Leistungsfähigkeit einer Solaranlage unter idealen Bedingungen.
Smart Meter

Ab 1. Januar 2025 hat jeder Privathaushalt das Recht, einen „Smart Meter“, also ein intelligentes Messsystem, zu erhalten. Bis 2032 soll Deutschland flächendeckend mit den Geräten ausgestattet sein. Für den Einbau sind die Messstellenbetreiber verantwortlich. Mit einem „Smart Meter“ kann man seinen Stromverbrauch besser nachverfolgen. Die Verbrauchswerte werden bis zu 24 Stunden gespeichert. So kann man einfach Geräte identifizieren, die viel Strom verbrauchen.
Sie haben noch einen Vorteil: Wer dynamische Stromtarife nutzt, kann seine Kosten senken, indem er etwa das Laden des E-Autos in die Stunden verlegt, in denen der Strompreis besonders günstig ist. Ab 1. Januar 2025 müssen alle Stromanbieter dynamische Stromtarife anbieten.
Für die folgenden Verbraucher besteht ab 1. Januar 2025 sogar die Pflicht, einen „Smart Meter“ einzubauen:
- Haushalte mit einem sehr hohen Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden pro Jahr
- Haushalte mit stromerzeugenden Anlagen wie Photovoltaikanlagen mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung
- Haushalte mit einer Wärmepumpe oder einer Nachtspeicherheizung
Neues Tierhaltungslogo für Schweinefleisch

Ab August 2025 müssen alle frischen Schweinefleischprodukte aus Deutschland ein Tierhaltungslogo tragen. Das schwarz-weiße Tierhaltungslabel unterscheidet fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall + Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“.
Einheitliche Ladekabel
Beim Aufladen von Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörern, E-Readern oder Navigationsgeräten wird der USB-C-Stecker zum Standard. Die entsprechende Vorschrift greift bereits ab 28. Dezember 2024. Ab 2026 gilt dies auch für Laptops. Diese technische Vereinheitlichung soll die Menschen finanziell entlasten und gleichzeitig überflüssigen Elektroschrott vermeiden. Geräte können nun auch ohne neues Netzteil verkauft werden.
Biomüll wird strenger kontrolliert

Ab 1. Mai 2025 tritt eine neue Verordnung für Biomüll in Kraft. Dann sind in der Biotonne nur noch höchstens ein Prozent Fremdstoffe im Bioabfall erlaubt. Sind es mehr, wird die Tonne nicht geleert. Bürger, die sich nicht an diese Vorgaben halten, können je nach Schwere des Verstoßes zudem mit Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Bereits ab 1. Januar 2025 dürfen laut einer EU-Verordnung auch kaputte, untragbare Textilien nicht mehr in der Restmülltonne landen. Sie müssen zwingend in die Altkleidercontainer geworfen werden. Das gilt auch für andere Gebrauchstextilien wie Handtücher.