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Brandgefahr

Dritter Advent: Ihr Adventskranz braucht jetzt frische Luft

Erst saftig grün, dann langsam immer trockener: Hat der Adventskranz schon eine Weile seinen Dienst getan - die Wohnung vorweihnachtlich mit Kerzenschein geschmückt - wird das Brandrisiko größer. Darauf weist der Tüv-Verband hin.

Denn: «Ab dem dritten Advent ist Tannenreisig häufig so trocken, dass schon eine kleine Flamme ausreicht, um den Adventskranz innerhalb weniger Sekunden vollständig zu entzünden», so Hermann Dinkler, Experte für Brand- und Explosionsschutz beim Tüv-Verband.

Besonders gefährlich wird es, wenn der Kranz in der Nähe von Vorhängen, Tischdecken oder anderen brennbaren Materialien liegt. Ein kleines Feuer kann dann schnell auf den gesamten Raum übergreifen.

Kranz auf dem Balkon übernachten lassen

Was kann man also tun, um den Kranz auch nach dem zweiten und dritten Advent noch möglichst sicher zu nutzen? Der Tüv-Verband empfiehlt, ihn regelmäßig leicht mit Wasser zu besprühen, um das Tannengrün so lange wie möglich feucht zu halten. Und: den Kranz über Nacht an einen kühlen Ort zu stellen, etwa auf den Balkon oder in einen unbeheizten Flur.

Wird das Grün dennoch spröde, lassen sich die Nadeln leicht abstreifen oder fallen bereits von allein ab, sind das alles Hinweise auf eine beginnende Austrocknung des Kranzes - und erhöhte Entflammbarkeit. Dann sollten Sie am besten nicht lange fackeln und einzelne Zweige des Kranzes austauschen - oder, auch wenn es schade drum ist, ihn sogar ganz auswechseln.

Kerze wechsel dich

Wichtig außerdem: die Kerzen auf dem Kranz immer rechtzeitig austauschen. Nämlich bevor sie ganz heruntergebrannt sind. In Haushalten mit Kindern und freilaufenden Haustieren verzichtet man übrigens am besten ganz auf brennende Kerzen auf dem Kranz. Der Deutsche Feuerwehrverband empfiehlt, stattdessen auf elektrische Kerzen zurückzugreifen.

In Haushalten mit echten Kerzen sollte der Kranz aus Sicherheitsgründen zumindest immer auf einer feuerfesten Unterlage stehenbleiben, etwa aus Glas, Keramik oder Stein. Flächen aus Holz, Kunststoff oder Stoff sind dem Tüv-Verband zufolge als Unterlage nicht geeignet.

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