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Habe ich als Minijobberin Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

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Schutzfrist: Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt müssen Beschäftigte von der Arbeit freigestellt werden. - © Christin Klose/dpa-tmn
Schutzfrist: Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt müssen Beschäftigte von der Arbeit freigestellt werden. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Auch Schwangere, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, bekommen das sogenannte Mutterschaftsgeld. Was steckt dahinter und wie hoch fällt es aus?

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