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Befristeter Vertrag: Wie lange darf die Probezeit dauern?

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Urteil zur Probezeit: Bei befristeten Arbeitsverträgen muss die Probezeit in einem angemessenen Verhältnis zur Vertragsdauer stehen. - © Christian Charisius/dpa/dpa-tmn
Urteil zur Probezeit: Bei befristeten Arbeitsverträgen muss die Probezeit in einem angemessenen Verhältnis zur Vertragsdauer stehen. (© Christian Charisius/dpa/dpa-tmn)

Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen beträgt die Probezeit in der Regel sechs Monate. Aber was, wenn man einen befristeten Vertrag abschließt: Welche Zeitspanne ist dann angemessen?

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