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Betriebsrente gekürzt: Anrechnung von Einkommen zulässig

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Die Anrechnung von Erwerbseinkommen auf eine Betriebsrente ist zulässig, wenn das in den Versorgungsbestimmungen ausdrücklich geregelt ist, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. - © Karolin Krämer/dpa-tmn
Die Anrechnung von Erwerbseinkommen auf eine Betriebsrente ist zulässig, wenn das in den Versorgungsbestimmungen ausdrücklich geregelt ist, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. (© Karolin Krämer/dpa-tmn)

Manche Beschäftigte schließen eine Altersvorsorge über ihren Arbeitgeber ab. Wichtig ist, die Bestimmungen zur Betriebsrente genau zu kennen. Ein mögliches Einkommen darf nämlich angerechnet werden.

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