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Altersteilzeit mit Rentenversicherung absprechen

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Eine gute Beratung ist essenziell: Arbeitnehmer sollten sich vor der Vereinbarung einer Altersteilzeit auch bei der Deutschen Rentenversicherung informieren. - © Christin Klose/dpa-tmn
Eine gute Beratung ist essenziell: Arbeitnehmer sollten sich vor der Vereinbarung einer Altersteilzeit auch bei der Deutschen Rentenversicherung informieren. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Altersteilzeit ist theoretisch ab 55 Jahren möglich. Beschäftigte sollten aber sicherstellen, dass das Modell mindestens bis zum frühestmöglichen Renteneintrittsalter geht. Hier gibt es Rat.

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