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Urteil: Wann beginnt ein Arbeitsverhältnis?

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Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht bei neuen Arbeitsverhältnissen generell erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. - © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht bei neuen Arbeitsverhältnissen generell erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. (© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn)

Wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, beginnt automatisch die Beschäftigung? Nicht unbedingt, zeigt ein Urteil. Warum das wichtig sein kann.

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