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Büroanwesenheit

Standort-Tracking bei Teams: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Bald soll bei Teams jeder Nutzer sehen können, ob die Kolleginnen und Kollegen gerade im Büro sitzen oder von zuhause arbeiten. © fauxels/pexels

Bielefeld. Das Unternehmen Microsoft plant eine Neuerung für die Kommunikationssoftware Teams. Mit dem Update soll die Software dann automatisch erkennen, von wo aus ein Arbeitnehmer sich einloggt und den Arbeitsort entsprechend anzeigen. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie funktioniert das neue Standort-Tracking?

Mit dem Update kann Teams in Zukunft erkennen, ob Nutzer mit dem WLAN des Unternehmens verbunden sind. Ist das der Fall, aktualisiert Teams automatisch den Arbeitsort, den aktuell noch jeder selbst über den Konto-Manager oben rechts festlegen kann.

Ab wann kann Teams meinen Standort erkennen?

Geplant war das neue Teams-Update bereits für Dezember 2025. Inzwischen hat Microsoft den weltweiten Start auf Februar 2026 verschoben. Ein genaues Datum ist jetzt (Stand 30.12.2025) noch nicht bekannt.

Ist das Standort-Tracking automatisch aktiviert?

Nein. Laut der „Roadmap“, dem Fahrplan für die nächsten Updates von Microsoft, soll die Funktion standardmäßig ausgeschaltet sein. Arbeitgeber müssen sich also aktiv für die Nutzung des Standort-Trackings entscheiden und die Funktion einschalten. Bevor die Funktion dann aktiviert wird, muss jeder einzelne Arbeitnehmer zustimmen.

Welche Geräte sind betroffen?

Das neue Update soll für Windows-Geräte und Macs verfügbar sein. Ob und wann mobile Endgeräte ebenfalls entsprechende Updates bekommen sollen, ist noch nicht bekannt.

Wieso führt Microsoft Teams Standort-Tracking ein?

Laut Microsoft soll das Update die Zusammenarbeit in hybriden Arbeitsmodellen vereinfachen. Kolleginnen und Kollegen sollen sehen können, wer gerade im Büro ist und so gemeinsame Absprachen erleichtern. Kritiker sehen darin aber einen Schritt hin zu mehr Überwachung durch die Arbeitgeber.

Ist das neue Standort-Tracking datenschutzkonform?

Das ist noch umstritten. In Deutschland gilt für personenbezogene Daten wie den Standort die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Laut DSGVO müssen Arbeitnehmer dem Standort-Tracking zustimmen – und zwar informiert und freiwillig. Auf Software-Seite hat Microsoft das durch die erforderliche aktive Zustimmung der Endnutzer erfüllt. Ob die Zustimmung tatsächlich freiwillig ist, wenn Arbeitnehmer sonst den Jobverlust fürchten, ist fraglich.

Ob so ein dauerhaftes Standort-Tracking rechtlich zulässig ist, hängt laut DSGVO auch vom konkreten Zweck und der Sinnhaftigkeit ab. Auch hier ist noch unklar, ob diese Sinnhaftigkeit bei einem reinen Bürojob gegeben ist.

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