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Urteil

Homeoffice-Mitarbeiter darf nicht einfach so versetzt werden

Arbeitet ein Beschäftigter schon lange dauerhaft aus dem Homeoffice, muss der Arbeitgeber eine Versetzung an einen Standort mit Präsenzarbeit gut begründen können. - © Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn

Wollen Arbeitgeber Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter an einen anderen Standort versetzen, müssen sie auch deren Interessen berücksichtigen. Sonst kann eine Versetzung unwirksam sein, so ein Urteil.

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