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Gewalt in der Beziehung: Wer darf in der Wohnung bleiben?

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Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht Gewaltopfern in Beziehungen, die alleinige Nutzung der gemeinsamen Wohnung zu beantragen. - © Jonas Walzberg/dpa/dpa-tmn
Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht Gewaltopfern in Beziehungen, die alleinige Nutzung der gemeinsamen Wohnung zu beantragen. (© Jonas Walzberg/dpa/dpa-tmn)

Geschlagen, bedroht, gedemütigt: Wer im gemeinsamen Haushalt von seinem Partner Gewalt erfährt, darf diesen vor die Tür setzen. Eine wichtige Voraussetzung muss dafür allerdings erfüllt sein.

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