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Rückgaberecht auf Messen vom Aussehen des Standes abhängig

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Europäischer Gerichtshof - © Foto: Thomas Frey
Eine Ware von einem Messestand unterliegt nur dann dem Rückgaberecht, wenn der Stand nicht wie ein Ladenlokal aussieht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof. (© Foto: Thomas Frey)

Bei Käufen im Internet ist es eine klare Sache: Ist man mit der bestellten Ware nicht zufrieden, kann man 14 Tage lang problemlos vom Kauf zurücktretetn. Aber was ist, wenn man einen Gegenstand an einem Messestand kauft?

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