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Kein unterjähriger Zufluss

Bauspar-Bonuszinsen werden erst bei Auszahlung versteuert

Stück für Stück zum Eigenheim - das ist Sinn und Zweck eines Bausparvertrags. Doch nicht jeder nimmt das Darlehen nach Zuteilungsreife in Anspruch. Dann winken oft Bonuszinsen. - © Christin Klose/dpa-tmn

Wer einen Bausparvertrag abschließt, möchte später in der Regel eine Immobilie kaufen oder bauen. Ändern sich die Pläne, kann es statt Eigenheim zumindest Bonuszinsen geben. Diese sind zu versteuern.

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