Wer einen Bausparvertrag abschließt, möchte später in der Regel eine Immobilie kaufen oder bauen. Ändern sich die Pläne, kann es statt Eigenheim zumindest Bonuszinsen geben. Diese sind zu versteuern.
Kein unterjähriger Zufluss
Bauspar-Bonuszinsen werden erst bei Auszahlung versteuert