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Mitunter abzugsfähig

Kosten für Therapietiere können die Steuerlast senken

Aufmerksamer Begleiter: Wird ein Hund als Therapie- oder Assistenztier eingesetzt, können die anfallenden Kosten von der Steuer abgesetzt werden. - © Christoph Soeder/dpa/dpa-tmn

Halten Sie Ihr Haustier nur zum Spaß oder unterstützt es Sie im Alltag? Das macht für das Finanzamt einen großen Unterschied. Denn unter Umständen sind die Unterhaltskosten für das Tier absetzbar.

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