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Steuerpflicht?

Viele gezielte Internetverkäufe können an Gewerbe grenzen

In der Regel können gebrauchte Gegenstände steuerfrei weiterverkauft werden - sofern man es nicht zu oft und gezielt macht. - © Christin Klose/dpa-tmn

Ob getragene Kleidungsstücke oder alte Möbel: Die meisten haben schon einmal etwas im Internet verkauft. In der Regel sind die Einnahmen steuerfrei - doch die Grenze zum Gewerbe ist fließend.

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