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Reparatur, Umtausch und Co.
Ostergeschenk defekt? Diese Rechte haben Verbraucher

Für ein freudiges Osterfest: Das EVZ rät Käuferinnen und Käufern, die bestellten Artikel gleich nach Erhalt auf Schäden zu kontrollieren. - © Uwe Anspach/dpa-tmn/dpa
Für ein freudiges Osterfest: Das EVZ rät Käuferinnen und Käufern, die bestellten Artikel gleich nach Erhalt auf Schäden zu kontrollieren. (© Uwe Anspach/dpa-tmn/dpa)

Beim Kauf nicht richtig hingesehen? Hat das gekaufte Ostergeschenk einen Mangel, können Käuferinnen und Käufer von ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen.

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