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Steuern sparen
Wenn die Großeltern aushelfen: Betreuungskosten absetzen

Auch die Oma kann für ihre Babysitterdienste bezahlt werden - und Eltern können diese Ausgaben steuerlich geltend machen. - © Christin Klose/dpa-tmn/dpa
Auch die Oma kann für ihre Babysitterdienste bezahlt werden - und Eltern können diese Ausgaben steuerlich geltend machen. (© Christin Klose/dpa-tmn/dpa)

Wer Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung als Sonderausgaben angibt, zahlt weniger Steuern. Das gilt mitunter auch, wenn die Großeltern auf die Kleinen aufpassen. Worauf Sie achten müssen.

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