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Versicherungsabschluss
Beratungsprotokoll: Unterschrift ist keine Pflicht

Vom Versicherungsvertreter falsch beraten worden? Dann können Versicherte ihn persönlich haftbar machen. - © Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpa
Vom Versicherungsvertreter falsch beraten worden? Dann können Versicherte ihn persönlich haftbar machen. (© Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpa)

Seit einigen Jahren muss jede Versicherungsberatung protokolliert werden. Bei einem Beratungsfehler kann das Dokument wichtig werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten es daher immer prüfen.

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