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Photovoltaik
Steuerbefreiung für Solarstromanlagen wird ausgeweitet

Einkommensteuerbefreiung für Einnahmen aus PV-Anlagen: Auch für Immobilien mit mehreren Wohneinheiten gilt künftig eine Freigrenze von 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit. - © Nestor Bachmann/dpa-tmn
Einkommensteuerbefreiung für Einnahmen aus PV-Anlagen: Auch für Immobilien mit mehreren Wohneinheiten gilt künftig eine Freigrenze von 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit. (© Nestor Bachmann/dpa-tmn)

Die Freigrenze für Einnahmen aus Solarstrom wird 2025 vereinheitlicht. Wer plant, eine größere Anlage ans Netz zu nehmen, sollte den Stichtag 1. Januar im Blick behalten.

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