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Mit Arrest
So können Pflichtteilsberechtigte ihren Anteil sichern

Das OLG München entschied, dass Pflichtteilsberechtigte einen Arrest beantragen können, um Vermögen vor der Auszahlung des Pflichtteils zu sichern - unter Bedingungen. - © Matthias Balk/dpa/dpa-tmn
Das OLG München entschied, dass Pflichtteilsberechtigte einen Arrest beantragen können, um Vermögen vor der Auszahlung des Pflichtteils zu sichern - unter Bedingungen. (© Matthias Balk/dpa/dpa-tmn)

Angst, dass Erben Vermögen beiseiteschaffen, bevor Sie Ihren Pflichtteil bekommen? Dann können Sie mit einem sogenannten Arrest dagegen vorgehen. Dafür brauchen Sie aber eine gute Begründung.

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