Wer durch Eintragung von Lohnsteuerabzugsmerkmalen schon unter dem Jahr weniger Lohnsteuer abführt, ist in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Es gibt aber Ausnahmen.
Wer durch Eintragung von Lohnsteuerabzugsmerkmalen schon unter dem Jahr weniger Lohnsteuer abführt, ist in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Es gibt aber Ausnahmen.