Seit diesem Jahr können Eltern höhere Kosten für die Betreuung des Nachwuchses steuerlich geltend machen. Damit das Finanzamt den Aufwand anerkennt, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Neue Höchstgrenze in Kraft
Kinderbetreuung 2025: Mehr Kosten steuerlich absetzbar
