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Fristen beachten
Bundestagswahl: Bis wann muss die Briefwahl beantragt sein?

Um die Briefwahlunterlagen zu beantragen, bleibt Wählerinnen und Wählern dafür regulär noch bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, Zeit. - © Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn
Um die Briefwahlunterlagen zu beantragen, bleibt Wählerinnen und Wählern dafür regulär noch bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, Zeit. (© Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn)

Wie viel Zeit bleibt für den Briefwahlantrag? Wann kommen die Unterlagen und wann müssen sie spätestens abgeschickt sein? Wer per Brief abstimmen will, übernimmt den Versand manchmal am besten selbst.

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