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Stimmzettel

Kommunalwahl in Lippe: Die 13 wichtigsten Fakten zu den Wahlunterlagen

Kreis Lippe. Am 14. September haben 277.000 Lipperinnen und Lipper die Wahl. Von 8-18 Uhr können die Stimmberechtigten ihre Wahl für Kreistag, Landrat, Räte und Bürgermeister treffen. Übrigens waren 2020 noch 282.000 Lipperinnen und Lipper wahlberechtigt. Bei der Kommunalwahl bekommen die Urnengänger für jede Wahl einen Stimmzettel ausgehändigt und müssen ihr Kreuz somit auf vier Stimmzetteln machen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Infos – von der Anzahl der Stimmzettel bis zu Tipps, was bei beschädigten Briefwahlunterlagen zu tun ist.

Wie viele Stimmzettel bekomme ich?

Im Kreis Lippe erhalten die Wählerinnen und Wähler für die Kommunalwahl vier Stimmzettel:

  • Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

  • Ratswahl

  • Wahl der Landrätin/des Landrats

  • Kreistagswahl

Wie viele Stimmen habe ich?
Wählerinnen und Wähler haben auf jedem Stimmzettel eine Stimme: eine für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, eine für die Ratswahl, eine für die Wahl der Landrätin oder des Landrats sowie eine für die Kreistagswahl.

Muss ich alle Stimmzettel ausfüllen?

Nein. Der Grundsatz der freien Wahl bedeutet auch die Freiheit, an einzelnen Wahlen nicht teilzunehmen. Da die Kommunalwahlen aus mehreren verbundenen Einzelwahlen bestehen, steht es den Wählerinnen und Wählern frei, nicht alle Stimmzettel auszufüllen. Dies gilt auch für die Briefwahl. Die abgegebenen Stimmen behalten Ihre Gültigkeit.

Mit welchem Stift darf ich wählen?

Für die Stimmabgabe darf nur ein Kugelschreiber oder ein anderer dokumentenechter Stift verwendet werden. Bleistifte sind nicht erlaubt, da die Stimme sonst veränderbar wäre. Am besten eignet sich ein schwarzer oder blauer Kugelschreiber. Er muss nicht mitgebracht werden, sondern liegt vor Ort aus.

Darf ich einen Smiley oder andere Notizen auf meinen Stimmzettel schreiben?
Nein. Auf dem Stimmzettel dürfen keine zusätzlichen Zeichen, Notizen oder Symbole angebracht werden. Alles, was zusätzlich auf den Zettel geschrieben wird, kann dazu führen, dass die Stimme ungültig wird. Deshalb nur das Kreuz an der vorgesehenen Stelle setzen. Damit die Stimme auf dem jeweiligen Stimmzettel gültig ist, muss der Wille des Wählers oder der Wählerin eindeutig zu erkennen sein. Wählbar sind nur die Wahlbewerber, die zugelassen und deren Namen auf dem Stimmzettel gedruckt sind. Ist das nicht der Fall oder ist die Kennzeichnung des Stimmzettels nicht eindeutig, ist die Stimme ungültig.

Warum sehen die Stimmzettel so groß aus?Weil alle Parteien, Wählergruppen und Kandidaten aufgelistet sein müssen. Besonders bei der Rats- oder Kreistagswahl kann der Zettel deshalb sehr großformatig sein.

Welche Farben haben die Stimmzettel?Die Wahl der Farben der Stimmzettel ist nicht gesetzlich vorgegeben, die Kommunen entscheiden das also selbst. Die Stimmzettel müssen aber in jedem Wahlbezirk von gleicher Farbe und Beschaffenheit sein und sich hinsichtlich der einzelnen Wahlen farblich deutlich voneinander unterscheiden.

Warum ist bei den Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten?Die abgeschnittene Ecke erleichtert blinden und sehbehinderten Menschen die Orientierung. Sie erkennen dadurch, wo oben und vorne beim Stimmzettel ist, und können diesen korrekt in eine Wahlhilfeschablone einlegen.

Warum sind manche Stimmzettel gelocht?Auch die Lochungen am unteren Rand dienen der Erkennbarkeit für blinde und sehbehinderte Personen. Jede Wahl hat eine bestimmte Lochung:

  • Kein Loch: Ratswahl
  • Ein Loch: Bürgermeisterwahl
  • Drei Löcher: Kreistagswahl
  • Vier Löcher: Landratswahl

Was mache ich, wenn mein Stimmzettel im Wahllokal beschädigt wird?Kein Problem: Wenn ein Stimmzettel versehentlich zerknickt oder falsch ausgefüllt wird, kann beim Wahlvorstand im Wahllokal ein neuer beantragt werden.

Was passiert, wenn ich meinen Wahlschein (für die Briefwahl) nicht unterschreibe?Dann ist die Briefwahl ungültig. Der Wahlschein muss immer persönlich unterschrieben sein, damit die Stimme gezählt wird. Bei der Stimmabgabe im Wahllokal unterschreibt man nichts. Hier wird die Identität über den Ausweis überprüft und die Stimmzettel werden direkt in die Wahlurne gelegt.

Was ist, wenn mein Wahlbrief beschädigt oder falsch verschlossen ist?Dann sollte man sofort das Wahlamt kontaktieren. Nur korrekt verschlossene Wahlbriefe werden angenommen.

Wann müssen die Wahlbriefe spätestens zurück sein?Der ausgefüllte Wahlbrief sollte spätestens drei Werktage vor der Wahl abgeschickt werden, damit er rechtzeitig ankommt. Also spätestens bis Mittwoch, 10. September. Er muss am Wahlsonntag, 14. September, bis spätestens 16 Uhr bei der Stadt oder Gemeinde eingegangen sein.

Wie viele Stimmen brauchen Bewerber?

Als Bürgermeister oder Landrat ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält von mehreren Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Der Termin für eine eventuelle Stichwahl ist der 28. September.

Wo finde ich am Wahltag die Ergebnisse?

Auf LZ.de läuft am Wahlsonntag ein Liveticker mit Berichten und Analysen in Echtzeit. Zudem können die Wahlergebnisse auch unter https://wahl.owl-it.de live mitverfolgt werden.

Quellen: NRW Innenministerium, die Bundeswahlleiterin, Landesregierung NRW, Kreis Lippe

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