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Pflegebedürftig: Was Sie zum Entlastungsbetrag wissen müssen

Pflegebedürftigen Menschen ab Pflegestufe 1 steht Geld als sogenannte Entlastungsleistung zur Verfügung. - © Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn
Pflegebedürftigen Menschen ab Pflegestufe 1 steht Geld als sogenannte Entlastungsleistung zur Verfügung. (© Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn)

Der Entlastungsbetrag ist ein Unterstützungsangebot für pflegebedürftige Menschen. Wer ungenutzte Beträge aus 2024 hat, kann sie noch bis Mitte 2025 einsetzen.

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