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Nicht blind vertrauen
Käuferschutz im Onlinehandel: Trügerische Sicherheit?

Nicht in allen Fällen greift der Käuferschutz im Onlinehandel, wie etwa bei Dienstleistungen, Apps, Onlinespielen oder Gutscheinen. - © Silas Stein/dpa/dpa-tmn
Nicht in allen Fällen greift der Käuferschutz im Onlinehandel, wie etwa bei Dienstleistungen, Apps, Onlinespielen oder Gutscheinen. (© Silas Stein/dpa/dpa-tmn)

Wer mit Online-Bezahldiensten einen Onlinekauf abschließt, wähnt sich in der Regel auf der sicheren Seite. Immerhin springt der Käuferschutz ein, wenn was danebengeht - oder etwa nicht?

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