Wer Schulden hat, muss diese auch begleichen - und wenn gerade nicht genug auf dem Konto ist, kann ein Teil vom Lohn oder Gehalt gepfändet werden. Dieser Teil nennt sich dann pfändbares Einkommen. Doch wie viel vom Gehalt ist dieser Anteil überhaupt?
Der kostenlos nutzbare Pfändungsrechner der Verbraucherzentrale Hamburg bietet da eine schnelle Möglichkeit herauszufinden, welche Teile des Nettoeinkommens vor der Pfändung geschützt sind und welche dafür verwendet werden können.
So funktioniert's
Das Tool nutzt das monatliche Nettogehalt, um zu berechnen, wie viel davon pfändbar ist. Generell ist ein Einkommen unter 1.559,99 Euro vor Pfändung geschützt. Wer Versorgungspflichten hat, bei dem ist die Schutzgrenze höher. Sind die Versorgungspflichten angegeben und das Nettogehalt eingetragen, gibt das Tool auch schon den pfändbaren Betrag an.
Dadurch, dass der Betrag nur durch das monatliche Nettoeinkommen berechnet wird, bleiben einige Einkommensquellen jedoch unberücksichtigt, so die Verbraucherzentrale Hamburg. Dazu zählen etwa Sonderzahlungen, Überstunden, Spesen und andere unregelmäßige Einkommensbestandteile. Heißt: Die individuellen Grenzen kann das Tool in manchen Fällen nur ungefähr ermitteln.