Detmold. Das Verhältnis zwischen Mutter (72) und Tochter (50) ist völlig zerrüttet. Anders lassen sich die kalten, fast starren Blicke nicht deuten, die sich beide in Saal 114 des Amtsgerichts Detmold zwischendurch zuwerfen. Hier vor dem Schöffengericht muss sich die angeklagte Seniorin verantworten, weil sie zwischen Mai 2022 und Juni 2024 etwa 18.500 Euro vom Konto ihrer Tochter abgeräumt hat. Obwohl sich das abgehobene Geld ohne Weiteres nachweisen lässt, hält sich die Einsicht in Grenzen. Ein Geständnis bekommt das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Martin van der Sand an diesem Dienstagvormittag daher nicht zu hören. „Ich habe das alles aus Liebe zu meiner Tochter gemacht, damit sie gut leben kann“, sagt die Angeklagte. Genau deshalb hatte die Seniorin ihre Tochter im Sommer 2024 erneut unter Betreuung stellen wollen. Weil sie einen Mann kennengelernt habe, der selbst im Gefängnis saß und nur auf ihr Geld aus gewesen sei, so begründet es die Mutter. Die Geschichte beginnt aber viel früher. Schicksalsschlag macht Mutter zur Betreuerin Nach einem bei der Tochter geplatzten Aneurysma im Januar 2020 und einem langwierigen Genesungsprozess war die 72-Jährige zeitweise als ehrenamtliche Betreuerin für die erwachsene Tochter eingesetzt worden. Als diese Betreuung im Juni 2022 offiziell nicht mehr nötig gewesen sei, holte die Mutter über eine Vollmacht aber weiterhin regelmäßig Geld vom Konto der Tochter ab - laut Anklage zwischen 500 und 1000 Euro, fast jeden Monat, über zwei Jahre. Die Mutter sagt vor Gericht, sie hätte ihr Kind weiter regelmäßig zur Ergotherapie gefahren und andere Dinge erledigt. Das mit der Karte abgehobene Geld wäre daher unter anderem für Spritkosten gewesen. Lesen Sie auch: Senior um viel Geld gebracht - Betreuerin muss ins Gefängnis Überzeugen lässt sich das Schöffengericht von dieser Erklärung nicht. Zumal die in Paderborn lebende Tochter als Zeugin angibt, es hätte keine Absprache darüber gegeben, dass ihre Mutter von ihrem Konto Geld abholen durfte. „Sie hätte mit mir reden können, nicht einfach handeln“, sagt die Frau, die inzwischen wieder als Arztsekretärin arbeiten kann. An die im Jahr 2020 ausgestellte Vollmacht kann sich die Tochter gar nicht mehr erinnern. Erst im Sommer 2024 habe sie festgestellt, dass etwas nicht stimmt. „Da hat die Bank mir mitgeteilt, dass mir Geld entwendet wurde.“ Sie erstattete Anzeige. Über einen Anwalt verlangte sie das Geld von ihrer Mutter zurück - die zahlte auch. Die Angeklagte erklärt, das hätte sie nur gemacht, um mit ihrer Tochter keinen Streit zu haben. „Das Geld würde sie ja eh irgendwann bekommen“, sagt die Frau vor Gericht. Juristisch betrachtet gilt der entstandene Schaden daher als wiedergutgemacht. Den Vorwurf an sich schmälert das nicht. „Der Eindruck, der entsteht, ist nicht, dass es um ihre Tochter geht, sondern um das Geld Ihrer Tochter“, sagt Richter van der Sand im Verlauf der kurzen Beweisaufnahme. Seine Stimme erhebt sich kurz, weil die Angeklagte immer wieder unterbricht, ohne auf die eigentliche Frage einzugehen. Die kleinen Notizhefte, in denen die Mutter teilweise notiert haben soll, welche Ausgaben sie für ihre Tochter getätigt hat, sind aus Sicht des Schöffengerichts unvollständig und daher nicht nachvollziehbar. Motiv bleibt unklar „Wofür Sie das Geld gebraucht haben, wissen wir nicht. Es ist uns schleierhaft“, sagt der Vorsitzende daraufhin in der Urteilsverkündung. Das Schöffengericht ist am Ende überzeugt, dass die Tatvorwürfe richtig sind, und verurteilt die Seniorin daher wegen gewerbsmäßiger Untreue in 21 Fällen zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung. Das Gericht sieht daneben eine Geldauflage von 1500 Euro für die Landeskasse vor. Was das Strafmaß betrifft, stimmt das Urteil mit dem Antrag von Staatsanwältin Kyra Nettingsmeier überein. Es sei nicht nachvollziehbar, wofür die Angeklagte das abgehobene Geld ihrer Tochter genutzt habe, sagt die Staatsanwältin. Absprachen hätte es nicht gegeben, davon ist Nettingsmeier überzeugt, außerdem seien die Summen zu hoch. „Im September 2022 waren es 2000 Euro, dann noch mal 1000 Euro - was kostet 3000 Euro innerhalb eines Monats?“, fragt sie. Die Angeklagte sei nicht berechtigt gewesen, dieses Geld an sich zu nehmen - selbst wenn sie es für ihre Tochter zurückhalten wollte. Zerrüttetes Verhältnis Verteidiger Hans-Ulrich Steuer versucht dieses Argument im Plädoyer noch für seine Mandantin zu nutzen. „Es hört sich nicht so an, als hätte sie das Geld für sich aufbewahrt“, sagt Steuer. Weil sie das Geld nicht für eigene Zwecke verwendet habe, könne man aus seiner Sicht auch nicht von Untreue sprechen. Deshalb beantragt der Verteidiger, seine Mandantin freizusprechen. Ob die Verteidigung gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird, kann Steuer nach dem Prozess nicht beantworten. Die Entscheidung müsse erst mal sacken. Das Schöffengericht ist sich sicher, dass die bisher nicht vorbestrafte Schieder-Schwalenbergerin nicht wieder auf der Anklagebank sitzen wird. „Sie können keine ähnlich gelagerten Straftaten mehr begehen, weil Ihre Tochter nichts mehr mit Ihnen zu tun haben will“, sagt der Richter. Am Ende ist das die Strafe, die am schwersten wiegt. Das ihr zustehende letzte Wort wirkt daher glaubhaft: „Ich bin traurig“, sagt die Angeklagte.