Privat Krankenversicherten stehen bei Beitragserhöhungen keine Rückerstattungen zu. Zumindest nicht wegen Zweifeln an der Unabhängigkeit des beteiligten Treuhänders. Das ergibt nun ein BGH-Urteil. Ist Versicherten der Anstieg zu hoch, können sie aber gegensteuern.
Hohen Eigenanteil vermeiden
So können Privatversicherte bei den Beiträgen sparen