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Hohen Eigenanteil vermeiden

So können Privatversicherte bei den Beiträgen sparen

Einbettzimmerzuschlag Privatversicherte - © Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Privat Krankenversicherten stehen bei Beitragserhöhungen keine Rückerstattungen zu. Zumindest nicht wegen Zweifeln an der Unabhängigkeit des beteiligten Treuhänders. Das ergibt nun ein BGH-Urteil. Ist Versicherten der Anstieg zu hoch, können sie aber gegensteuern.

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