Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Lifehack-Check

BH-Träger verstecken mit Büroklammer - klappt das?

Racerback-Tops sorgen für einen schönen Rückenausschnitt. Der einzige Nachteil: Nicht immer hat man den passenden BH parat. Gibt es vielleicht einen Trick, wie man die Träger verstecken kann - ohne, dass etwas verrutscht?

Tiktok, Instagram und Co. sind voll von Lifehacks, für fast jedes Problem gibt es eine simple Lösung, die nur wenige Handgriffe erfordert und nicht teuer sein soll. So soll eine Büroklammer dafür sorgen, dass BH-Träger nicht mehr zu sehen sind.

Doch wir wissen, dass das Internet nicht immer die Wahrheit sagt. Deshalb haben wir den Büroklammer-Tipp in unserem Hack-Check getestet. Hält der Lifehack, was er verspricht - oder ist er ein Flop?

Schritt 1: BH-Träger lockern, in dem man sie länger einstellt. - © Christin Klose/dpa-tmn
Schritt 1: BH-Träger lockern, in dem man sie länger einstellt. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Und so geht's: Die beiden BH-Träger lockern – sie müssen für den Hack länger sein. Die Träger in der Mitte vom BH durch die Büroklammer ziehen. Es entsteht ein Kreuzmuster.

Fazit: Der Hack funktioniert einwandfrei. Das Tragegefühl ist gut und nichts verrutscht. Die Büroklammer lässt sich auch nach dem Anziehen noch verschieben und sich so an den Schnitt des Tops anpassen.

Schritt 2: BH-Träger über Kreuz legen. - © Christin Klose/dpa-tmn
Schritt 2: BH-Träger über Kreuz legen. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Kleiner Wermutstropfen: Je nach Stoff zeichnet sich die Klammer am Rücken ab, ganz unsichtbar ist die Lösung also nicht.

Schritt 3: Die BH-Träger durch die Büroklammer ziehen. - © Christin Klose/dpa-tmn Hinweis: Die Klammer lässt sich auch nach dem Anziehen noch verschieben und so an den Schnitt vom Top anpassen. - © Christin Klose/dpa-tmn Fazit: Je nach Stoff zeichnet sich die Klammer unter dem Stoff ab. - © Christin Klose/dpa-tmn

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.