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Gericht: Ist der Zug zum Flug zu spät, ist das Pech

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Landgericht München - © Foto: Peter Kneffel/dpa
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft. (© Foto: Peter Kneffel/dpa)

Der Zug zum Flug kann eine gute Sache sein. Keine Parkplatzsuche, keine Parkhausgebühren. Doch wer haftet, wenn die Bahn zu spät ist? Damit hat sich nun das Amtsgericht München beschäftigt.

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