Der Urlaub soll entspannen, doch startende und landende Flugzeuge über dem Hotel verhindern die Nachtruhe - eine solche Störung müssen Pauschalreisende nicht hinnehmen, zeigt ein Urteil.
Minderungsanspruch
Veranstalter muss auf Fluglärm hinweisen
Der Urlaub soll entspannen, doch startende und landende Flugzeuge über dem Hotel verhindern die Nachtruhe - eine solche Störung müssen Pauschalreisende nicht hinnehmen, zeigt ein Urteil.