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Verpasstes Boarding rechtfertigt keine Ersatzansprüche

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Urteil: Verpasstes Boarding rechtfertigt keine Ersatzansprüche - © Foto: Christoph Soeder/dpa/dpa-tmn
Ihr Urlaubsflieger hat ohne Sie abgehoben? Wer zur Boarding-Zeit nicht rechtzeitig am Gate erscheint, hat Pech. (© Foto: Christoph Soeder/dpa/dpa-tmn)

«Letzter Aufruf zum Boarding!»: Flugreisende, die zu spät am Gate ankommen, haben keinen Anspruch darauf, noch in den Flieger steigen zu dürfen. Selbst wenn die Maschine noch am Gate steht.

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