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Bergbahnen sind teils kulant
Extremwetter: Wann es Geld für den Skipass zurückgibt

Kulanz-Klausel bei Extremwetter: Auf Antrag und in begründeten Einzelfällen können Skiliftbetreiber gegen Rückgabe des Skipasses einen Ausgleich gewähren. - © Martin Schutt/dpa/dpa-tmn
Kulanz-Klausel bei Extremwetter: Auf Antrag und in begründeten Einzelfällen können Skiliftbetreiber gegen Rückgabe des Skipasses einen Ausgleich gewähren. (© Martin Schutt/dpa/dpa-tmn)

Das Wetter ist nicht zu beeinflussen. Wenn darum die Lifte im Skigebiet stillstehen, ist das ärgerlich - schließlich sind die Tickets teuer. Eine Garantie für Erstattungen gibt es nicht, aber Chancen.

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