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Gerichtshof in Luxemburg
Geld zurück: EuGH stärkt Passagierrechte bei Erstattungen

Bei Flugausfällen: Reisegutscheine statt Geld sind als Erstattung nur zulässig, wenn Passagiere dafür explizit ihr Einverständnis dazu gegeben haben. - © Matthias Balk/dpa/dpa-tmn
Bei Flugausfällen: Reisegutscheine statt Geld sind als Erstattung nur zulässig, wenn Passagiere dafür explizit ihr Einverständnis dazu gegeben haben. (© Matthias Balk/dpa/dpa-tmn)

Für Airlines ist es attraktiv, wenn sie bei Flugausfällen Reisegutscheine ausgeben können. Doch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof zeigt: Passagiere müssen sich das oft nicht bieten lassen.

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