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Reiserecht
Bombenscherz am Flughafen kann Urlaub zunichtemachen

Nicht lustig: Bei einem «Bombenscherz» hebt das Flugzeug womöglich ohne einen ab. - © Frank Rumpenhorst/dpa-tmn
Nicht lustig: Bei einem «Bombenscherz» hebt das Flugzeug womöglich ohne einen ab. (© Frank Rumpenhorst/dpa-tmn)

Ein harmloser Spruch? Von wegen! Wer Scherze über Sprengstoff oder Bomben am Airport macht, bleibt womöglich am Boden. Der Kapitän hat in dem Fall weitreichende Befugnisse.

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