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Transfrau darf nicht als «Mann» bezeichnet werden

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Das Landgericht Frankfurt hat mit einer Entscheidung die Rechte von Transmenschen gestärkt. - © Julian Stratenschulte/dpa
Das Landgericht Frankfurt hat mit einer Entscheidung die Rechte von Transmenschen gestärkt. (© Julian Stratenschulte/dpa)

Eine im Körper eines Mannes geborene Frau muss nach einer Geschlechtsanpassung nicht hinnehmen, als «Mann» bezeichnet zu werden. Gegen diese Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann sie vorgehen.

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