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Einfache Fahrlässigkeit

Verwalter können für Schäden haftbar gemacht werden

Wohnblock - © Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Auch bei der Wohnungsverwaltung passieren Fehler. Eigentümern stellt sich dann die Frage: Wer muss haften? Ein Urteil zeigt: Verwalter dürfen es sich nicht zu einfach machen.

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