Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Urteil
Verdeckte Kellerfenster rechtfertigen keine Mietminderung

Urteil: Verdeckte Kellerfenster rechtfertigen keine Mietminderung - © Foto: Stefan Puchner/dpa/dpa-tmn
Keller sind in der Regel nicht zum Wohnen da. Daher gibt es auch keinen Anspruch auf Mietminderung, wenn Kellerfenster verdunkelt werden. (© Foto: Stefan Puchner/dpa/dpa-tmn)

Fenster sollen Licht ins Haus lassen. Ärgerlich ist es deshalb, wenn der Nachbar die eigenen Fenster verdeckt. Grund für eine Mietminderung ist das aber nicht in jedem Fall.

Weiterlesen mit LZplus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Copyright © dpa - Deutsche Presseagentur 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.