Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Obergrenze gilt immer

Höhere Mietkaution bei Tierhaltung unzulässig

Schaut unschuldig drein, kann aber auch anders? Ein erhöhtes Abnutzungsrisiko der Mietwohnung durch ein Haustier rechtfertigt keine Überschreitung der Kautions-Höchstgrenze. - © Christin Klose/dpa-tmn

Wenn Katzen allein in der Wohnung sind, kratzen sie womöglich mal an der Tapete. Und Hundewelpen machen vielleicht mal auf den Teppich. Eine höhere Mietkaution rechtfertigt das aber nicht.

Weiterlesen mit LZplus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2026
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.

Mehr zum Thema