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Besser einmal gründlich prüfen
Übergabeprotokoll: Was, wenn nachträglich Schäden auffallen?

War der Kratzer im Fußboden schon bei Einzug vorhanden? Ein Übergabeprotokoll kann Klarheit schaffen. - © Christin Klose/dpa-tmn
War der Kratzer im Fußboden schon bei Einzug vorhanden? Ein Übergabeprotokoll kann Klarheit schaffen. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Bei der Wohnungsbegehung etwas übersehen? Ist das Übergabeprotokoll einmal erstellt und unterschrieben, kann es nicht mehr ohne Weiteres geändert werden. Ergänzungen können Rechtssicherheit schaffen.

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