Arbeitgeber, die für Urlaubsrückkehrer aus Corona-Risikogebieten härtere Quarantäne-Regeln verhängen als von den Behörden vorgesehen, dürfen Beschäftigte grundsätzlich nicht ohne Bezahlung aussperren. Das entschied das <a class="externalLink" href="https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/annahmeverzug-nach-vorlage-eines-negativen-corona-tests/">Bundesarbeitsgericht</a> nun in einem Grundsatzurteil (5 AZR 154/22) in Erfurt...